Individual- und Vereinssport ab 03.04.2022
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft. Damit laufen alle Beschränkungen für den Sport am 2. April 2022 aus.
Ab dem 3. April 2022 gilt die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die für den Sport keine Einschränkungen mehr regelt. Sport in Brandenburg ist damit wieder ohne Einschränkungen möglich. Sportangebote in Kitas, der Kindertagespflege und in Horten sind zulässig, einschließlich der Nutzung von Schwimmhallen.
Dies bedeutet, dass im Sport ab dem 3. April 2022 keine Zugangsbeschränkungen mehr gelten, weder beim Training, noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Keine Maskenpflicht mehr:
- bei Sportgroßveranstaltungen, Vereinssitzungen, Wettkämpfen und Training indoor,
- im Sportunterricht und bei Schulsportveranstaltungen, auch nicht von den Lehrkräften.
- im Rahmen von Ganztagsangeboten nachmittags im Verein bei der Sportausübung.
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