Neue Coronabestimmungen ab 15.11.2021
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
das Land Brandenburg hat heute die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Die Verordnung löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab und tritt am Montag, 15. November 2021, in Kraft. Sie gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.
So wird für den Indoor-Kontaktsport künftig die 2G-Regelung gelten. Das heißt, dass nunmehr nur Geimpfte oder Genesene entsprechende Sportarten unter dem Hallendach betreiben dürfen. Ausgenommen davon sind allerdings alle Kinder bis 12 Jahre sowie Jugendliche bis 18 Jahre, die einen negativen Test vorweisen können. In diesem Fällen gilt dann keine Personenobergrenze.
3G-Regelung Sport ohne Kontakt
Sportanlagen in geschlossenen Räumen (Zutritt nur für Sportausübende, die einen negativen Testnachweis vorlegen; für nicht volljährige Sportausübende ist wie bisher als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichneten Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttest zulässig).
Außerdem muss außerhalb der Sportausübung der Mindestabstand eingehalten werden und eine medizinische Maske getragen werden. Bei Kontaktsport bei Minderjährigen gilt eine Personenobergrenze von 30.
Quellenangabe:
https://lsb-brandenburg.de/corona-regeln-wieder-strenger-kindersport-ausgenommen/
Für Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Geschäftsführender Vorstand des SV 90 Fehrbellin e.V.